WARTUNG und mehr

Sicherheitsbeleuchtung oder Notbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die bei Störung (Stromausfall)  der allgemeinen elektrischen Beleuchtung als Sonder-Stromversorgung sich automatisch für eine vorgegebene Zeit einschaltet. Durch Kennzeichnung und Ausleuchtung der Flucht- und Rettungswege wird ermöglicht, dass unmittelbare Gefahr für Leib und Leben abgewendet werden kann. Alle Menschen können so einen Gebäudeabschnitt oder ein komplettes  Gebäude sicher verlassen. Da alle Dinge im Leben einen gewissen Verschleiß (Lebensdauer der Batterien, der Leuchtmittel, der Elektronik) unterliegen, muss man diese Sicherheit von Zeit zu Zeit überprüfen. Hierfür gibt es ganz genaue Vorschriften, die die Intervalle und Austauschvorgaben genau auflisten.

Man sollte dieses Thema ernst nehmen, ähnlich wie bei einem Auto. Wenn man da ohne Bremsen unterwegs ist, kann das teuer werden oder man überlebt schlimmsten Falls nicht. Auch ist zu beachten, wer eine solche Wartung ausführt. Gut wäre es, wenn es jemand wäre der die Materie gelernt hat, sich laufend schulen lässt und überhaupt auch Anhang von dem Thema hat. Nicht so gut wäre es, wenn es eine Person ausführt die diese Eigenschaften nicht hat. Wartung ist also nicht gleich Wartung.

Wir möchten an dieser Stelle auch nicht mit dem Zeigefinger drohen, dass es eine Betreiberhaftung (Gefährdungshaftung) gibt und dass man unter ungünstigsten Voraussetzungen sogar persönlich für entstandene Schäden haftet. Im schlechtesten Fall besitzen Sie eine Notbeleuchtung die nicht funktioniert, Menschen konnten nicht aus Ihrem Gebäude, weil Ihre Sicherheitsbeleuchtung nicht ordnungsgemäß funktionierte. So einen Fall möchte wohl keiner erleben. Ach ja und wer sein System pflegt, hat es nicht nur in Ordnung, sondern vermeidet auch teure Schäden, die Folgeschäden nach sich ziehen können.


Um welche Regeln (Vorschriften und Normen) handelt es sich:
„Stand der Technik“ in den maßgeblichen Normen wird der in der ASR genannte, wie im Bereich der Sicherheitsbeleuchtung z.B. der DIN VDE V 0108-100-1:2018 konkret aufgeführt. Wir kennen den aktuellen Normenstand und passen unsere Leistungen der Entwicklung des Regelwerkes permanent an. Nur durch intensive Schulungen kann die Vielzahl der Vorschriften im Rahmen einer Überprüfung auch Beachtung finden. Eine Wartung hat nach den Vorgaben der DIN VDE V 0108-100-1:2018 Abs. 6 zu erfolgen.

Welche Vorteile haben Sie dabei einen Wartungsvertrag mit dem Service von DFA abzuschließen und nicht mit einem vor Ort sitzendem Unternehmen?

Bei uns haben Sie die Wahl:

Wünschen Sie einen Wartungsvertrag nur über das LPS/Sicherheitslichtgerät oder auch mit den angeschlossenen Leuchten?

Wenn Sie eine Einzelbatterieversorgung im Haus haben, kann man auch diese Anlagen einen automatischen Wartungsprozedere unterwerfen, so dass sich jemand um die Anlagen und Werte auch automatisch kümmert, der sich damit auskennt.

Wir legen Ihre gewählte Vertragsart (jährliche Wartung) auf Strecke. Das bedeutet wir besuchen Sie am Morgen, einen weiteren Kunden am Mittag und wenn es zeitlich passt noch einen weiteren Kunden am Nachmittag. So können wir schon bei der Anreise Fahrtkosten einsparen, die wir an Sie weiter geben können.
Egal welche Anlage (Hersteller) Sie vor Ort eingesetzt haben, wir können alle Systeme warten, nicht nur unsere eigenen.

Sie verlängern also nicht nur die Lebensdauer Ihrer Produkte, haben Hilfe im Störungsfall, sondern halten auch noch alle Vorschriften ein und können ein ruhiges Gewissen haben, dass es jemand gibt der Sie fachmännisch vor Ort automatisch unterstützt.

Außerdem können Sie nach 2 Jahren jederzeit den jährlichen Wartungsvertrag ohne Wenn und Aber kündigen, wenn Sie das einmal wollen.

 

servicetechniker